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Hinweis zum Nullsteuersatz (§ 12 ABS. 3 USTG): Nur gültig für Betreiber einer Photovoltaikanlage nach den gesetzlichen Bestimmungen!

Die Nachweispflicht, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind, obliegt Ihnen als Kunden! Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Sollten Sie diesen Bestimmungen nicht erfüllen wird die MwSt nachgefordert!

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